Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine "Körperschaft öffentlichen Rechts" und somit an gesetzliche Bestimmungen gebunden.
Zu den Aufgaben einer Feuerwehr zählen u. a.:
- Brandschutz (vorbeugend und abwehrend)
- technische Hilfeleistung (Abwehr von Gefahren für Mensch, Tier, Sachgüter und Umwelt)
- Katastrophenschutz (Elementarereignisse)
- Mitwirkung zur Erhaltung der Schlagkraft